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Satzung
Rechte wahrnehmen.
Ein Verein ist eine auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Personenzahl zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach ihrer Satzung als eigenständige Institution organisiert ist, einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.
Die in der Satzung verankerte gemeinnützige Zielsetzung ermöglicht dem Verein Steuerbegünstigungen und die Möglichkeit der Spendeneinnahme zur Verwirklichung der in der Satzung festgeschriebenen Vereinsziele.

Die Satzung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e.V. wurde in der Gründungsversammlung am 14. November 1990 in ihren Grundzügen beschlossen und kann in der jeweils aktuellen gültigen Fassung auf dieser Seite abzurufen werden.


Satzung vom 15.07.2004
Satzung der SDW LV Thüringen.pdf (23 kB)